Das Geschäft auflösen: Diese Entscheidung ist für viele Inhaber oder Geschäftsführer nicht einfach. Die Gründe für eine Geschäftsauflösung können vielfältig sein. Sie sollten trotz der schwierigen Situation bei der Auflösung strukturiert vorgehen. Die Planung sollten sie möglichst früh vornehmen, denn es sind Fristen und Wartezeiten denkbar, die Ihnen die Betriebsaufgabe erschweren und verzögern können.
Hinweis: Ergibt sich bei der Geschäftsaufgabe ein Verlust, kann dieser Verlust mit dem laufenden Gewinn ausgeglichen werden.
Hinweis: Falls Ihr Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat, sollten Sie sich darüber informieren, ab wann Sie bei einer so genannten Massenentlassung die Agentur für Arbeit über die Geschäftsauflösung informieren sollten.
Die vollständige Checkliste finden Sie auf der Internetseite der IHK.
Um Ihr Inventar bzw. Waren zu verkaufen, die bei der Geschäftsauflösung übrig geblieben sind, suchen Sie am besten nach einem Unternehmen, welches für den Ankauf von Waren und Gütern von Geschäftsauflösungen spezialisiert ist. Meistens kaufen diese Unternehmen alle Waren und Einrichtungsgegenstände komplett auf. Alternativ können Sie das Inventar natürlich auch selbst verkaufen.
Einrichtungsgegenstände, welche nicht verkauft werden können, sollten demontiert und entsorgt werden.
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Als Entrümpelungsunternehmen mit langjähriger Erfahrung, können wir die Demontage und Entsorgung Ihrer Betriebseinrichtung übernehmen. Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.
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