Entrümpelung an Corona: Zur Zeit gelten strenge Regeln, was den Kontakt zu anderen Personen betrifft.
Nein, ein Verbot für Entrümpelung gibt es zu der jetzigen Zeit nicht. Zu beachten ist jedoch das der Auftraggeber sich nicht unter Quarantäne befinden darf. Befindet sich der Auftraggeber in Quarantäne, ist eine Entrümpelung nicht erlaubt. Diese Regel hat das Robert Koch Institut festgelegt.
Um sich und die Mitarbeiter der Entrümpelungsfirma zu schützen, ist es wichtig auf folgende Schutzmaßnahmen zu achten:
Mit diesen Maßnahmen ist es möglich, dass die Entrümpelung auch an Corona stattfinden kann.
Informieren Sie die Entrümpelungsfirma, falls in Ihrer Wohnung ein Verdachtsfall oder eine Gefährdungssituation besteht, damit die Mitarbeiter sich schon im Vorfeld für die Präventionsmaßnahmen vorbereiten können.
Ja, eine kontaktlose Besichtigung ist bei den meisten Entrümpelungsfirmen möglich, allerdings bedarf dies eine stärkere Nutzung von Bildern und einer genaueren Beschreibung, des zu entrümpelnden Objektes. Durch die Übermittlung mehrere Fotos an die Firma können die Arbeiten die durchgeführt werden müssen, besser analysiert werden.
Weitere Informationen zur aktuellen Corona Situation finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Gesundheit.
Gerne führen wir eine Entrümpelung für Sie durch. Das Team von Rümpeloskar ist auch an Corona weiterhin für Sie im Einsatz. Selbstverständlich sind wir auch bemüht alle Präventionsmaßnahmen einzuhalten.