Sie planen eine Entrümpelung oder es wurde bereits eine Entrümpelung durchgeführt? Dann taucht natürlich die Frage auf ob die Kosten steuerlich absetzbar sind. Die Frage können wir mit Ja beantworten. Dies gilt für Privatpersonen sowohl auch für Unternehmen. Möchten Sie also Ihre privaten Räumlichkeiten oder die Räumlichkeiten des eigenen Unternehmens entrümpeln, so können die Kosten der Entrümpelung steuerlich abgesetzt werden. Die Kosten gehören bei der Steuererklärung zu den „Haushaltsnahen Dienstleistungen“ und werden bei der Absetzung auch als diese geltend gemacht. Die Entrümpelung von Geschäftsinventar kann ebenfalls steuerlich abgesetzt werden, denn das gehört zu den allgemeinen Betriebsausgaben.
Die kosten der Entrümpelung und Räumung der Räumlichkeiten von Verwandten, können im Todesfall von den Erben steuerlich geltend gemacht werden, denn der Erbe muss aufgrund der übergegangenen Verpflichtungen den Haushalt fortführen und daher für die Kosten aufkommen. Die Kosten der Entrümpelung bzw. Räumung werden als Nachlassverbindlichkeiten geltend gemacht.
Als Entrümpelungsunternehmen mit langjähriger Erfahrung führen wir gerne die Entrümpelung für Sie durch. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess der Entrümpelung. Von der kostenlosen Besichtigung bis zu fachgerechten Entsorgung. Bei uns sind Sie in guten Händen. Nach Abschluss der Entrümpelung werden Ihnen die Räumlichkeiten im besenreinen Zustand übergeben. Falls Sie fragen haben oder ein Angebot wünschen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
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