Sperrmüll entsorgen: Sperrmüll entsteht meist aus verschiedenen Gründen. Ein Umzug könnte der Grund sein, eine Entrümpelung, eine Haushaltsauflösung oder einfach weil Sie sich von alten Haushaltsgegenständen trennen wollen. Ein Glück das der Sperrmülldienst kommt und alles für Sie abholt, richtig? Da gibt’s leider einen Haken! Leider darf die Sperrmüllabholung nicht alles mitnehmen. Nicht erlaubte Gegenstände die auf Ihren Sperrmüll landen, werden teuer bestraft. Bußgelder von bis zu 10.000€ können zu Buche schlagen. Informieren Sie sich daher im Vorfeld genau darüber, was auf dem Sperrmüll darf und was nicht. Wir klären auf!
Zum Sperrmüll zählen alle Haushaltsgegenstände, welche nicht in die 120 Liter Hausmülltonnen passen. Außerdem müssen alle Gegenstände, die auf dem Sperrmüll landen dazu geeignet sein, von Hand verladen zu werden.
Nachfolgend einige Beispiele, was auf den Sperrmüll darf: Gebrauchte Möbel, Elektrogeräte, Kinderwagen, Matratzen, Teppiche, Fahrrad
Nachfolgend einige Beispiele, was nicht auf den Sperrmüll darf: Baustellenabfall, Nicht-Haushaltsübliche Mengen von Sperrmüll, Kleingegenstände (Teller, Schuhe etc.), Waschbecken, Toiletten, Gegenstände wie Batterien, Glühbirnen, Reinigungsmittel etc.
Die Gegenstände, welche nicht auf den Sperrmüll dürfen, müssen auf einem Wertstoffhof entsorgt werden. Alternativ kann man auch beim örtlichen Entsorgungsdienst einen Container bestellen. Allerdings ist ein Container sehr teuer.
Damit der Sperrmüll vor Ihrer Haustür abgeholt wird, müssen Sie dies vorher beim örtlichen Entsorgungsdienst anmelden und einen Termin für die Abholung vereinbaren. Dies geschieht meistens telefonisch oder über die Webseite.
Achten Sie darauf, dass der Sperrmüll nicht den Gehweg versperrt.
Die Höhe der Kosten ist abhängig von der Region in der Sie leben. Als Richtwert können Sie mit ca. 25€ pro Kubikmeter rechnen.
Manche Kommunen bieten eine kostenlose Sperrmüllabholung an. Allerdings erfolgt diese nur 1-2 mal im Jahr zu festgelegten Terminen.